1. Auftragsannahme

Das Kuvex-Team nimmt Aufträge telefonisch und schriftlich an.

2. Auftragsdurchführung- und Abwicklung

Zur Durchführung von Aufträgen, eingekaufte Fremdleistungen, die nicht als Angebotsposition kalkuliert sind, werden mit aufwandsbezogenem Aufschlag weiterbelastet.

Sind bei der Durchführung von Aufträgen Arbeiten erforderlich, die nicht im Angebot aufgeführt sind, werden hierfür die zu diesem Zeitpunkt gültigen Stundensätze berechnet.

Das dem Kuvex-Team zur Verwaltung bzw. Aufbewahrung übergebene Material ist vom Kuvex-Team nicht versichert (Sondervereinbarungen sind möglich!). Eine Haftung für etwaige Folgeschäden kann das Kuvex-Team nicht übernehmen.

Die Anlieferungen von Adressen, Materialien, Drucksachen etc. müssen grundsätzlich „Frei Haus“ erfolgen.
Das Kuvex-Team ist nicht verpflichtet, die Stückzahlen beim Eingang von Adressen, Material oder Drucksachen zu überprüfen, so dass Fehlmengen erst bei der Verarbeitung entdeckt werden können.

Überzählige Materialien werden nur auf ausdrückliche Anforderung des Kunden „Unfrei“ zurückgesandt. Einen Monat nach der Abwicklung des Auftrages wird nicht zurückgefordertes überzähliges Material gegen Berechnung entsorgt.
Das Kuvex-Team wählt für die Lieferung die jeweils preiswerteste Versandart, wenn der Kunde nichts anderes vorgegeben hat. Mit Übergabe der vom Kuvex-Team fertiggestellten Sendungen an den Kunden, die Post, Spedition, Paketdienste oder Bahn hat das Kuvex-Team seine Lieferverpflichtung erfüllt.

3. Liefertermin

Wenn der Kunde keinen bestimmten Liefertermin nennt, so erfolgt die Lieferung in der Reihenfolge des Auftragseingangs. Vom Kunden gewünschte Liefertermine werden nur schriftlich oder durch Faxbestätigung vom Kuvex-Team verbindlich. Wenn sich bei der Verarbeitung nachweislich unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben oder die Bearbeitung aus Gründen unterbleibt, die das Kuvex-Team nicht zu verantworten hat, kann diese auch von bestätigten Lieferterminen abweichen.

Gerät das Kuvex-Team mit der Lieferung in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er schriftlich eine Nachfrist von wenigstens 8 Tagen gesetzt hat und auch diese Frist fruchtlos verstrichen ist.

Treten Verzögerungen (Änderungen, verspätete Anlieferung oder Rücksendung von Materialien) ein, die der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte zu vertreten haben, verlängert sich der Liefertermin entsprechend. Anspruch auf vorrangige Bearbeitung besteht nicht.

Erfolgen Warenanlieferungen mehr als 5 Tage vor Auftragsdurchführung, werden für den erforderlichen Lagerplatz Lagerkosten pro Palette und angefangenem Monat gemäss der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise berechnet.

4. Portokosten

Portobeträge werden gesondert in Rechnung gestellt und müssen 3 Tage vor Aussand einem unserer Konten widerspruchsfrei gutgeschrieben sein. Werden angeforderte Portobeträge nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, kann das Kuvex-Team entweder den Aussand bis zum Eingang der Zahlung zurückstellen oder auf verauslagte Portobeträge pauschal 15% Administrationskosten berechnen. In besonderen Fällen ist eine Vorauszahlung in Form eines Schecks oder bar möglich.

Das Porto gehört nicht zum Rechnungsbetrag.

5. Vertragsrücktritt

Bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag berechnet das Kuvex-Team alle bis zum Zeitpunkt der Stornierung durchgeführten Arbeiten, zzgl. 30% Administrationsaufschlag vom ursprünglichen Auftragswert.

6. Haftung

Das Kuvex-Team haftet bei der Durchführung von Aufträgen nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden maximal bis zur Höhe des zu erwartenden Rechnungswertes. Für Fehler bei der Herstellung oder Weiterverarbeitung bzw. Postauflieferung des Werbematerials sowie der Falschlieferung haftet das Kuvex-Team bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag, jedoch ohne Portoanteil.

Das Kuvex-Team leistet keine Garantie für die Richtigkeit der Klassifizierung, vollständige Erfassung oder Richtigkeit der vorhandenen Adressen.

7. Preise

Alle Preisangaben gelten zuzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungsziele: Zahlung der Arbeitrechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug.

Das Kuvex-Team ist berechtigt, sämtliche Kosten, einschließlich speziell beschafften Material zu berechnen, die im Falle einer Auftragsstornierung oder Auftragsunterbrechung bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind.

8. Gerichtsstandort

Gerichtsstandort ist das Amtgericht Mainz.